Wenn Spiel zum Problem wird…


Von einer glücksspielbezogenen Störung sind 2,4 % der deutschen Bevölkerung im Alter von 18-70 Jahren betroffen. Dabei ist eine Störung nicht immer mit Sucht gleichzusetzen, aber eine Störung kann zur Sucht führen. Glücksspielsucht ist eine Krankheit! Und Krankheiten kann man behandeln, wenn man sie erkennt und sich nicht dafür schämt. Für eine Erkältung muss man sich auch nicht schämen. Die besten Chancen haben Sie, wenn bislang „nur“ eine Störung vorliegt.

Die folgenden Fragen sollen Betroffene und Angehörige unterstützen, die Situation einzuschätzen und sich bei Bedarf Hilfe zu suchen.

Leitfragen zu Spielverhalten und Hilfe

  • Spiele ich zu viel?

    Eine pauschale Antwort auf diese Frage gibt es nicht. Fragen Sie sich selbst, wie sich Ihr Spielverhalten entwickelt hat. Spielen Sie öfter als früher? Setzen Sie mehr Geld ein? Haben Sie in letzter Zeit Familie und Freunde vernachlässigt, weil Sie spielen wollten? Um ihr Spielverhalten einzuschätzen, machen Sie doch mal den Selbsttest auf der Seite Selbsttest Glücksspielsucht (check-dein-spiel.de).

  • Ich will aufhören zu spielen…

    Eine (befristete) Spielersperre hilft Ihnen, die Kontrolle über ihr Spielverhalten wiederzuerlangen. Durch eine Eintragung in der bundesweiten Sperrdatei können Sie nicht mehr an öffentlichen Glücksspielen teilnehmen. Hierzu gehören unter anderem Spielbanken, Spielhallen, Sportwetten, Lotterien mit besonderem Gefährdungspotenzial (mehr als zwei Ziehungen pro Woche, z. B. KENO und Plus5) sowie Glücksspiele im Internet. Die Sperrdauer beträgt üblicherweise ein Jahr, es sind aber auch kürzere Zeiträume möglich, mindestens aber drei Monate. Um eine Sperre eintragen zu können benötigen wird ein unterschriebener Antrag und eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis/Reisepass) benötigt.

     

    Der Antrag kann auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt gestellt werden. Natürlich kann ein Antrag nach Ablauf der Sperrdauer auch wieder aufgehoben werden. Bitte klicken Sie hier, um die Aufhebung direkt beim RPD zu beantragen. 

     

    Sie möchten den lieber den Postweg nutzen? Klicken Sie  hier für das Antragsformular zur Sperre. 

    Klicken Sie hier für das Antragsformular zur Aufhebung der Sperre.  

  • Ich möchte mehr über Beratungsangebote erfahren…

    Wenn Sie direkt mit jemandem reden möchten, dann steht Ihnen die Hotline des Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit unter der folgenden Nummer zur Verfügung:

    + 49 800 1372700 (Mo- Do  10.00-22.00 Uhr, Fr - So 10.00-18.00 Uhr).


    Das Angebot ist kostenlos und anonym.

  • Welche anderen Formen von Unterstützung gibt es?

    Eine zeitweilige Unterbrechung des Spiels ist der erste Schritt, um die Kontrolle wiederzuerlangen (s. Ich will aufhören…). Liegt ein problematisches Glücksspielverhalten vor, dann gibt es verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten. Was im Einzelfall für Sie passend ist, müssen Sie ggf. in Zusammenarbeit mit einem Arzt/Therapeuten entscheiden. Hilfe in verschiedenen Formen finden Sie unter


    www.buwei.de         oder

    Hilfe - Landeskoordinierung Glücksspielsucht (spielsucht-brandenburg.de)

  • Was kann ich als Angehörige(r) tun?

    Als Angehörige(r) können Sie versuchen, die/den Betroffene(n) dabei zu unterstützen, ihr/sein Verhalten als Problem zu erkennen. Dafür suchen Sie am besten das Gespräch.

    Folgende Hinweise können Ihnen im Gespräch helfen:

     

    • - Senden Sie Ich-Botschaften: Ich mache mir Sorgen…, Mir fällt auf, dass …, Mich beunruhigt…
    • - Stellen Sie offene Fragen: Wie geht es dir denn damit, dass…, Glaubst du, dass ich dich irgendwie unterstützen kann?
    • - Auch Echo-Fragen können in bestimmten Zusammenhängen das Gespräch voranbringen: Habe ich das richtig verstanden, dass …, Zusammenfassend könnte man also sagen, dass…

     

    • Bitte bedenken Sie, dass Unterstützung nicht bedeutet, der Person Geld zu geben. Stattdessen können Sie anbieten, vorerst die Kontrolle über das Konto oder die Karten zu übernehmen.
  • Wo bekomme ich als Angehörige(r) Hilfe?

    Auch Angehörige bekommen Hilfe unter den bekannten Angeboten:


    www.buwei.de         oder

    Hilfe - Landeskoordinierung Glücksspielsucht (spielsucht-brandenburg.de)

     

    Wenn Sie direkt mit jemandem reden möchten, dann steht Ihnen auch die Hotline des Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit unter folgender Nummer zur Verfügung:

    + 49 800 1372700 (Mo- Do  10.00-22.00 Uhr, Fr - So 10.00-18.00 Uhr).

  • Ich glaube, meine Frau/mein Mann/Arbeitskollege/Freund/in spielt zu viel…

    Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein Angehöriger /Freund/Bekannter übermäßig spielt, dann achten Sie einfach mal auf eine Veränderung im Spielverhalten:

     

    1. Bleibt die Person länger, um zu spielen, als früher?
    2. Nutz die Person mehr Spielformen als früher (z.B. Online-Casinos oder -Wetten)?
    3. Setzte die Person mehr Geld ein als früher?


    Dies sind Warnsignale, die auf ein problematisches Glücksspiel hinweisen können. Suchen Sie das Gespräch mit der betroffenen Person und wenden Sie sich für eine Beratung an eine der genannten Stellen.

     

    Sie können auch einen Antrag auf Fremdsperre abgeben. Bitte beachten Sie, dass entsprechende Nachweise zu führen sind, z. B. Mahnungen. Außerdem kann es passieren, dass Ihre Identität offengelegt werden muss, z. B. wenn die betroffene Person Strafanzeige wegen Verleumdung stellt. Einen Antrag auf Fremdsperre finden sie hier.

     

Ihr Ansprechpartner:

Klaus Müller-Deisting

Beauftragter für den Jugend-, Spieler- und Datenschutz

Zentrale: +49 331 6456-0

E-Mail
Ansprechpartner